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Geltungsbereich

Geltungsbereich (Quelle: Planas)

 

  • Wenn Sie mit Nachbarn Austausch haben möchten, die bereits Erfahrung mit behutsamer Sanierung und Erweiterung bzw. Modernisierung von Altbauten haben, treten Sie gern mit uns in Verbindung. –

Die Bürgervereinigung Dichterviertel setzt sich dafür ein, Bestandsbauten nach Möglichkeit zu erhalten. Der erhaltenswerte Bestand betrifft in der Regel nicht nur die Außenansichten, die durch Renovierung ihre ursprüngliche Schönheit wiedererhalten, sondern auch die Bausubstanz. Die z.T. hundert Jahre alten Häuser sind aus Materialien wie Lehmziegelsteinen gebaut, die hier gewonnen wurden und eine besondere Qualität auch in Bezug auf das Binnenklima haben. Heute verwendete Baumaterialien, man denke nur etwa an Styropor, kommen an diesen Standard nicht heran.

Zuletzt vermittelte die Bürgervereinigung beim Abriss und Neubau der Gustav-Freytag-Straße 34. Die ehemalige Villa Lehner fand nach mehreren Um- und Erweiterungsbauten, zuletzt als Atelier eines bekannten Formel 1 – Fotografen, keinen Käufer, der sie erhalten wollte. Der neue Bauherr plante den Abriss und der Architekt erläuterte im Bauantrag, die geplanten drei Geschosse sollten „vermitteln“ zwischen den fünf Geschossen der G.F. Straße 36-38 und dem benachbarten Grundstück.
Das Argument hatte in den Augen der Bürgervereinigung keinen Bestand, weil die Genehmigung der Gustav-Freytag-Straße 36-38 eine echte Bausünde darstellte, an der man sich keinesfalls orientieren könne. Im Anschluss an diese und die Genehmigung der Wohnanlage Grillparzerstraße (neben dem Anwesen Hamm) wurde schließlich die Erhaltungssatzung zur Vermeidung weiterer Bausünden verfasst.
Im positiven Austausch mit dem Bauherrn konnte bei der Gustav-Freytag-Straße 34 erreicht werden, dass die geplanten 3 auf zweieinhalb Geschosse reduziert wurden und die Fassade sich besser einfügt in das Dichterviertel.

Der Abriss eines gründerzeitlichen Gebäudes ist immer ein Verlust, weil mit dem Verschwinden ein wesentliches Gestaltungsrelikt für das Straßenbild entfällt. Stattdessen werden i.d.R. zwar ‚moderne’, aber gesichtslose Häuser oder quaderförmige Wohnanlagen errichtet.
Der erhaltenswerte Villencharakter geht Stück für Stück verloren, die Nachbarbausünden würden, wenn auch postmodern, perpetuiert und vertieft.
Mit jeder Genehmigung entfallen auch immer Argumente für Folgeprojekte, es handelt sich jeweils um Präzedenzfälle. Dies alles sind stadtplanerische Erwägungen, die keinen Nachbarschutz entfalten. Gleichwohl geben sie aber der Behörde die Möglichkeit, aus planerischer Sicht der weiteren Entwertung des Dichterviertels im Sinne der Erhaltungssatzung Einhalt zu gebieten.

denkmalgeschützt: südliche Seite der Roseggerstraße um 2000